Satzung des Vereins
KulturKirche Kronberg
Die Satzung wurde vom Finanzamt Bad Homburg v.d.H. mit Wirkung 20. Juni 2024 als gemeinnützig anerkannt als Förderer von Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO).
Damit ist der Verein berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen für Spenden als auch Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Am 7. November 2024 wurde der Verein beim Amtsgericht Königstein im Taunus auf dem Registerblatt VR 1511 ins Vereinsregister eingetragen und trägt nun den Namen KulturKircheKronberg e.V.